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Privatwirtschaftslehre
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Zunächst synonymer Begriff für die heute übliche Fachbezeichnung Betriebswirtschaftslehre (BWL). Als Einzelwirtschaftslehre konzipiert, verband sich damit der Anspruch auf Eigenständigkeit gegenüber der Volkswirtschaftslehre. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich der heute übliche Name durch.
2. Als Unterbegriff von Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich Privatwirtschaftslehre ausschließlich mit privaten Einzelwirtschaften bzw. Unternehmungen, während zum Gegenstandsbereich der BWL auch öffentliche Betriebe zählen.
3. Programmatische Bedeutung gewinnt die Bezeichnung Privatwirtschaftslehre bei Rieger („Einführung in die Privatwirtschaftslehre”, 1927), der das Rentabilitätsstreben bzw. das („kapitalistische”) Gewinnprinzip als Grundidee einführt und den Geldumwandlungsprozess zum Erkenntnisobjekt erklärt.
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