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Produkthaftpflichtversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Deckt das Haftpflichtrisiko, das von Erzeugnissen ausgeht, nach dem sie in Verkehr gebracht wurden, oder von Arbeiten, nachdem sie abgeschlossen worden sind.
2. Merkmale: Jede Betriebshaftpflichtversicherung deckt das Produkt-Personen- und -Sachschadenrisiko ab. Produktvermögensschäden können durch die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung versichert werden, wobei jedoch nur bestimmte Sachverhaltstypen (z.B. Einbau mangelhafter Erzeugnisse) und bestimmte Kostenarten (z.B. Austauschkosten) versichert sind.
3. Abgrenzung: Die Planungs-Haftpflichtversicherung (für Architekten- und Ingenieurleistungen) und die Fremdrückrufkostenversicherung können als Sonderformen der Produkthaftpflichtversicherung aufgefasst werden. Vor dem Inverkehrbringen der Erzeugnisse greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Das Produktrisiko der Lieferung oder Planung umweltschädigende Anlagen bzw. Anlagenteile kann in der Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden (Regressrisiko).
4. Geschichte: Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung geht auf ein Bedingungskonzept von 1974 zurück, das seit 2000 mehrfach, z.T. grundlegend überarbeitet wurde.
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