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Protestliste

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Bankverbänden aufgestellte vertrauliche Liste mit den Namen der Bezogenen, die Wechsel zu Protest (Wechselprotest) gehen ließen, nebst deren Anschrift sowie der Aussteller dieser Wechsel. Die Protestliste soll auf Kreditrisiken aufmerksam machen und wird deshalb in den Kreditinstituten sorgsam ausgewertet. In der Protestliste verzeichnete Bezogene sind als Wechselmitverpflichtete nicht akzeptabel.

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