Direkt zum Inhalt

Protokoll

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kommunikationsprotokoll: Eine Übermittlungsvorschrift bei der Datenübertragung, die die gesamten Festlegungen für Steuerung und Betrieb der Datenübermittlung in einem Übermittlungsabschnitt (z.B. benutzter Code) umfasst.

    Standardisierung: DIN 44 302.

    2. Niederschrift über gerichtliche Verhandlung und Beweisaufnahme: Das Protokoll ist eine öffentliche Urkunde. Die Beachtung der gesetzlichen Förmlichkeiten des Verfahrens kann nur durch das Protokoll bewiesen werden (§165 ZPO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com