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Prüfungstechnik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Begriff Prüfungstechnik bezieht sich auf eine Reihe von Instrumenten (Vergleich, Augenscheinnahme, Befragung, Beobachtung, Bestätigung, Einsichtnahme und Nachrechnen), deren sachgerechter Einsatz dazu dient, den zwingenden und nicht nur einen überredenden Nachweis dafür zu erbringen, dass die gesetzten Prüfungsziele auch erreicht wurden. 
    Im Hinblick auf die besondere Problematik nicht oder zu spät erkannter Bilanzmanipulationen gilt Folgendes: Wenn z.B. das Prüfungsziel lautet, ausreichende und angemessene Nachweise für die Aussage des Managements „Den bilanzierten Forderungen liegen ordnungsgemäß durchgeführte Lieferungen und Leistungen zugrunde“ zu bekommen, dann kann dieser Nachweis grundsätzlich nur durch die Einsichtnahme in die Originalfassung von Verträgen und sonstiger Belege erbracht werden.
    Fehltestate beruhen in der Regel darauf, dass auf das Instrument der Einsichtnahme leichtfertig verzichtet wurde.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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