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Rediskont(ierung)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Weiterverkauf von diskontierten (angekauften) Wechseln durch eine Bank an die Notenbank. Seit dem Übergang der währungspolitischen Befugnisse auf die Europäische Zentralbank am 31.12.1999 ist der Rediskont seitens der Deutschen Bundesbank entfallen.

    Refinanzierungsnachfolge seit 1.1.1999: Zinstender, Mengentender.

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