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Repartierung (rep.)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rationierte Zuteilung. 1. Bei Überzeichnung einer Emission: Die Zuteilung der Stücke an die einzelnen Zeichner wird prozentual herabgesetzt (evtl. kleine Zeichner bevorzugt).

    2. Bei Wertpapierkauf: Liegen zu den festgestellten Kursen mehr Aufträge vor, werden auf die Aufträge nur bestimmte Teilbeträge zugewiesen. Bei der Geld-Repartierung (rep.) (Abk. im Kurszettel: bGR bezahlt und Geld repartiert) können die Kaufaufträge, bei der Brief-Repartierung (rep.) (Abk. im Kurszettel: bBR bezahlt und Brief repartiert) die Verkaufsaufträge nur z.T. ausgeführt werden.

    3. Bei Tenderverfahren: Wird in Refinanzierungsgeschäften der Europäischen Zentralbank in den Geboten durch die Kreditinstitute überzeichnet, so erfolgt ebenfalls eine Repartierung (rep.).

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