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Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Möglichkeit für den Kunden, sich regelmäßig über neue Informationen auf einer Webseite informieren zu lassen. RSS steht dabei für „Really Simple Syndication“ und stellt Inhalte einer Website und/oder deren Änderungen in einer standardisierten, maschinenlesbaren Form bereit.

    2. Merkmale: Die Feeds (abgeleitet von "to feed" = füttern) bestehen häufig nur aus
    a) einer Schlagzeile,
    b) können aber auch mit einem kurzen Textauszug und einem Link zur jeweiligen Originalseite erweitert werden oder
    c) sie können die kompletten Inhalte umfassen (Volltext‐RSS).

    Eingelesen und angezeigt werden die RSS-Feeds über einen Feedreader, der für den Nutzer als Aggregator für Informationen über Neuigkeiten von unterschiedlichen Webseiten dient. Der Feedreader führt fortlaufend alle Änderungen zusammen und stellt so sicher, dass der Nutzer über Änderungen informiert ist, auch wenn er die Webseite selbst nicht fortlaufend besucht.

    3. Beispiel: Feedly.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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