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SEStEG

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: SEStEG steht für „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“. Mit der Einführung des SEStEG wurde u.a. die Umsetzung der EU-Verschmelzungsrichtlinie verfolgt und die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft geregelt. In diesem Zusammenhang wurde das Umwandlungsteuergesetz umfassend reformiert sowie eine Reihe von anderen steuerrechtlichen Vorschriften geändert.

    2. Ziel des Gesetzes waren u.a. die Verbesserung der Standortattraktivität Deutschlands, die Erweiterung des dt. Besteuerungsrechts, die Begrenzung von Verlustübertragungen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen sowie die Anpassung an rechtliche Entwicklungen innerhalb der EU.

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