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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff:
(1) I.e.S.: zusammenfassende Bezeichnung für die Programme, die auf einem Computer ausgeführt werden können. Ohne Software ist die Hardware nicht betriebsfähig. Unterschieden wird zwischen Anwendungsprogrammen und Systemprogrammen.
(2) I.w.S.: auch organisatorische Richtlinien, Verfahrensregeln und bes. die zugehörige Dokumentation.
2. Dienstleistungskomponente im Angebot eines Herstellers. Sie ergänzt die Hardware zu einer Problemlösung.
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