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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff:
    (1) I.e.S.: zusammenfassende Bezeichnung für die Programme, die auf einem Computer ausgeführt werden können. Ohne Software ist die Hardware nicht betriebsfähig. Unterschieden wird zwischen Anwendungsprogrammen und Systemprogrammen.

    (2) I.w.S.: auch organisatorische Richtlinien, Verfahrensregeln und bes. die zugehörige Dokumentation.

    2. Dienstleistungskomponente im Angebot eines Herstellers. Sie ergänzt die Hardware zu einer Problemlösung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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