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Revision von Steuerobjekt vom 28.02.2013 - 10:38
Steuerobjekt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuergegenstand; Tatbestand, dessen Vorhandensein Grundlage der Besteuerung (Steuern) ist. Inbegriff der sachlichen Voraussetzungen zur Entstehung der Steuerschuld. Steuerobjekt kann ein Wirtschaftsgut oder ein wirtschaftlicher Vorgang sein.
Beispiel: Der Arbeitslohn ist das Steuerobjekt und wird mit der Einkommensteuer besteuert.
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