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Sturmversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung gegen Schäden an Gebäuden und  beweglichen Sachen durch  Sturm. Die Sturmversicherung ist ein eigenständiger Versicherungszweig im Rahmen der gebündelten Geschäftsversicherung. Weiterhin ist die Sturmgefahr in der verbundenen Hausratversicherung und der  verbundenen Wohngebäudeversicherung mit gedeckt. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung über die  Extended-Coverage-Versicherung erfolgen.

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