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Revision von Tätigkeitsfinanzamt vom 24.09.2010 - 10:18
Tätigkeitsfinanzamt
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bei freiberuflicher Tätigkeit (freie Berufe) das Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (§ 18 I Nr. 3 AO). Zuständig v.a. für die gesonderte Feststellung nach § 180 AO und die Umsatzsteuer bei freiberuflich Tätigen.
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