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Tilgungsanleihe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Amortisationsanleihe; Anleihe, die im Gegensatz zur ewigen Anleihe getilgt wird. Die Tilgung kann am Ende der Laufzeit in einer Summe erfolgen (gesamtfällige Anleihe). Werden jährlich gleich hohe Beträge getilgt, so bezeichnet man die Anleihe als Ratenanleihe. Bleibt die jährliche Gesamtbelastung gleich (die Tilgung steigt um die ersparten Zinsen), so liegt eine Annuitätenanleihe vor. Häufig beginnt bei Raten- und Annuitätenanleihen die Rückzahlung nach einer tilgungsfreien Zeit (Tilgungsfreijahre). Anleihen ohne festen Tilgungsplan werden während ihrer Laufzeit nach den vertraglichen Möglichkeiten des Ausstellers zurückgezahlt. Die technische Durchführung der Rückzahlung kann planmäßig über die Auslosung von Serien, Reihen, Gruppen oder Endziffern bzw. durch freihändigen Rückkauf zulasten eines planmäßig dotierten Tilgungsfonds erfolgen. Außerplanmäßige Tilgungen sind zusätzliche Tilgungen, die ggf. gemäß Anleihebedingungen auf die planmäßigen Tilgungen späterer Jahre angerechnet werden. Außerplanmäßige Tilgungen können durch vorzeitige Kündigung der gesamten Anleihe (frühestens nach Ablauf einer in den Anleihebedingungen vorgesehenen kündigungsfreien Zeit), durch Auslosung zusätzlicher Serien, Reihen, Gruppen oder Endziffern und durch Rückkauf an der Börse erfolgen. Eine Kündigung festverzinslicher Wertpapiere durch den Anleihegläubiger ist in den Anleihebedingungen meistens ausgeschlossen. Bietet der Emittent mit Kündigung einer Anleihe gleichzeitig den Wertpapiergläubigern eine neue Anleihe zu geänderten Bedingungen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten) an, so handelt es sich um eine Umwandlung der Schuldbedingungen (Konversionsanleihe).
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