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Tilgungsrate

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betrag, der zur Tilgung einer Schuld, die nicht auf einmal im Gesamtbetrag zurückgezahlt wird, fortlaufend innerhalb bestimmter Zeitabschnitte (jährlich, vierteljährlich, monatlich) an den Kreditgeber zu zahlen ist.

    Tilgungsrate und Zinsbetrag ergeben zusammen die Annuität.

    Finanzplanung: Bei Aufstellung des Finanzplanes einer Unternehmung sind die im Planabschnitt fälligen Tilgungsraten zu berücksichtigen. Deckung erfolgt meist aus verdienten Abschreibungen, wobei zwischen buchmäßigen Abschreibungen und (über den Preis verkaufter Erzeugnisse) tatsächlich eingehenden Abschreibungsgegenwerten zu unterscheiden ist.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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