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Treasury
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1. Begriff: Unter Treasury versteht man die Erfassung und Steuerung zahlungsstromorientierter Finanzmittel zur Innen- und Außenfinanzierung. Ziel dieser dynamischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die unternehmensweite Liquiditätssteuerung „um das gegenwärtige und das erwartete oder geplante Geschäftsvolumen mit den Finanzierungsfähigkeiten des Unternehmens in einem ausgeglichenen Verhältnis zu halten“ (vgl. dazu Gutenberg, 1987, S. 3 f.).
2. Kernaufgaben/-prozesse: Die Kernaufgaben der Liquiditätssteuerung können generell in vier Kategorien unterteilt werden: a) Finanzierung der betrieblichen Einheiten (Produktion, Absatz, Forschung, etc.); b) Aufnahme und Anlage am Geld- und Kapitalmarkt; c) Steuerung der Kundeneinzahlungen (in Zusammenarbeit mit dem Controlling); d) Steuerung der Auszahlungen (Lieferanten, Steuern, Dividenden).
3. Reporting: Ziel des Treasury-Berichtswesen ist die Sicherstellung eines integrierten (d.h. alle wesentliche Unternehmen betreffend), transparenten, aktuellen (z.B. täglicher Bankenstatus) und vollständigen (alle wesentliche Geschäftsvorfälle) Finanzinformationswesens auf Konzernebene. Nur dadurch können taggenaue Entscheidungen (z.B. Geldanlagen) getroffen werden und zukünftige Liquiditätsentwicklungen (z.B. Inanspruchnahme der Barkreditlinie) und finanzielle Risikopositionen (z.B. ausreichende Avallinien) rechtzeitig erkannt werden. Das Ergebnis des Reportings ist, neben den Tagesmeldungen, ein monatlicher Treasury-Bericht. Die wichtigsten Seiten dieses Berichts sind Bestandteil des monatlichen Controllingberichts. Wie so eine Seite aussehen kann, zeigt das folgende Praxisbeispiel:
Abb. : Praxisbeispiel Kreditlinien Konzern
Quelle: eigene Darstellung, vgl. Vorlesung Universität Augsburg, 2009
4. Qualitätssicherung: Um die Qualität der Treasury-Abteilung zu beurteilen, ist es angebracht, jährliche Bewertungen anhand nachstehender Kriterien durchzuführen: a) Zielerreichung in den Kernaufgaben und die damit verbundenen internen und externen Kosten; b) Güte der Planungen (Soll-Ist-Vergleiche); c) Qualität der eingesetzten Werkzeuge (Fehleranfälligkeit, Wettbewerbsvergleiche).
5. Geschichte: Ursprünglich war das Treasury Bestandteil des Finanzwesens (zur Definition von Zentralabteilungen vgl. Kreisel, 1995, S. 59 und dem Einfluss der Unternehmensgröße auf die Organisation z.B. Horvath, 1996, S. 44 f.). Nach Schmalenbach war das Finanzwesen eine „zentrale Dienststelle“ (vgl. Schmalenbach, 1959, S. 22 f.). Heutzutage ist das Treasury und die -funktion in größeren Unternehmen eine selbständige Zentralabteilung, die den gleichen Stellenwert hat, wie das Controlling, die Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen oder die Steuerabteilung.
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