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Überschuldungsstatistik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zur Darstellung und Bewertung der Überschuldung  privater Personen wird aufgrund des Überschuldungsstatistikgesetzes  vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3083) eine Bundesstatistik durchgeführt. Sie wird jährlich, erstmals für 2011,  für das vorangegangene Jahr vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. Erstmals 2014 wird die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht  geben.

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    Mindmap "Überschuldungsstatistik"

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