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Unternehmenseinheit
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Grundsatz der Unternehmenseinheit: Ein Unternehmer kann umsatzsteuerlich stets nur ein einziges Unternehmen haben, d.h. alle seine Tätigkeitsbereiche werden als Einheit angesehen (§ 2 UStG). Das gilt selbst dann, wenn einem Unternehmer zwei völlig verschiedene Betriebe (z.B. Brötchenfabrik und Schuhfabrik) gehören.
Folgen: Für das gesamte Unternehmen muss eine einheitliche Umsatzsteuererklärung abgegeben werden; Umsätze zwischen den einzelnen Teilen des Unternehmens sind nicht steuerbare Innenumsätze.
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