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Verkehrsgemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, der über die Tarifgemeinschaft hinausgeht und eine weitergehende verkehrliche Kooperation bez. Netz- und Fahrplangestaltung beinhaltet, jedoch ohne eine übergeordnete Organisation zu gründen wie beim Verkehrsverbund.

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