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Versicherungsbestätigung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Die Versicherungsbestätigung dient dem Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung vor der Zulassungsstelle und ist dieser zwingend vorzulegen.
2. Merkmale: Nach § 5 VI PflVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei formellem Beginn des Versicherungsvertrags eine Versicherungsbestätigung auszuhändigen. Die Aushändigung der Versicherungsbestätigung kann seitens des Versicherers von der Zahlung der ersten Prämie abhängig gemacht werden. Nach § 9 KfzPflVV kann der Versicherer durch Aushändigung der Versicherungsbestätigung vorläufigen Deckungsschutz zusagen, der dann vom Zeitpunkt der behördlichen Zulassung des Kraftfahrzeugs oder bei einem zugelassenen Fahrzeug vom Zeitpunkt der Einreichung der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle bis zur Einlösung des Versicherungsscheins zu gewähren ist. Seit März 2008 ist flächendeckend die elektronische Versicherungsbestätigung im Einsatz.
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