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Waldbrandversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Art der Feuer-Sachversicherung. Versicherung der dem Versicherungsnehmer gehörenden Wald- und Holzbestände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall, Absturz oder Landung eines (bemannten) Flugkörpers oder seiner Teile.

    Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Waldbrandversicherung (AWaB).

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