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wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Begriff ist definiert als selbständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung hinausgeht (§ 14 AO). Es ist nicht notwendig, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs hat v.a. Relevanz für die Abgrenzung zwischen der privaten Vermögensverwaltung und einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Spezialformen sind der Betrieb gewerblicher Art (BgA) als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und zudem definiert der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb den Teilbereich einer gemeinnützigen Organisation, die einen wirtschaftlich tätigen Zweig bildet. In Deutschland bildet der Zweckbetrieb einen steuerbefreiten Spezialfall des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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