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Revision von Banderolensteuer vom 24.06.2009 - 09:22
Banderolensteuer
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Streifensteuer, Zeichensteuer; mittels Verwendung von Banderolen (Papierstreifen) oder anderen Steuerzeichen erhobene Verbrauchsteuer auf ein verpacktes Konsumgut, z.B. Tabaksteuer (auf Rauch-, Kau-, Schnupftabak, Zigarren, Zigaretten, Zigarettenpapier). Steuerschuldner ist der Hersteller.
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