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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    einmalige, vom Kreditnehmer an die vermittelnde Bank zu zahlende Provision, die i.d.R. auf den Kreditbetrag bezogen ist. (wohl nicht für die Theorie und Politik der Außenwirtschaft von Interesse; technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs wahrscheinlich eher ein Problem der speziellen BWL, der Bankbetriebslehre)

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