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Aufwendungseigenverbrauch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früherer Begriff aus dem Bereich der Umsatzsteuer; bezeichnete die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Tätigung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben durch einen Unternehmer. An die Stelle der Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs ist seit 1999 die Versagung des Vorsteuerabzugs für diese Aufwendungen getreten.
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