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Revision von direkte Abschreibung vom 16.02.2010 - 15:20
direkte Abschreibung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abschreibung, bei der der Wertansatz des abzuschreibenden Anlagegutes auf der Vermögensseite der Bilanz direkt um den Abschreibungsbetrag vermindert wird.
Gegensatz: indirekte Abschreibung.
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