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Revision von Briefgrundschuld vom 21.12.2017 - 16:34
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- Revision von Briefgrundschuld vom 01.06.2008 - 14:19
Briefgrundschuld
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Grundschuld, für die zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt worden ist.
Gegensatz: Buchgrundschuld.
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