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Computer-Missbrauch-Versicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erscheinungsform der Vertrauensschadenversicherung. Bietet dem Arbeitgeber Versicherungsschutz vor den Folgen eines Vertrauensmissbrauchs seiner Mitarbeiter durch Programmmanipulation oder durch Unterdrückung, Veränderung oder Einschieben von Datenträgern. Außerdem trägt die Computer-Missbrauch-Versicherung die Kosten der Wiederherstellung bei einer vorsätzlichen Schädigung des Versicherungsnehmers durch Löschen von Daten, Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von Datenträgern, Programmen und Datenverarbeitungsanlagen.

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