Computermissbrauchversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erscheinungsform der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsdeckung für den Arbeitgeber zum Schutz vor den Folgen eines Vertrauensmissbrauchs von Seiten der Mitarbeiter durch Programmmanipulation und durch Unterdrückung, Veränderung oder Einschiebung von Datenträgern. Außerdem trägt die Computermissbrauchversicherung die Kosten der Wiederherstellung bei einer vorsätzlichen Schädigung des Versicherungsnehmers durch Löschen von Daten, Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von Datenträgern, Programmen und Datenverarbeitungsanlagen. Abzugrenzen von einer Datenmissbrauchversicherung.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Computermissbrauchversicherung
ausgehend
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