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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vom Mieter an Vermieter, ausziehenden Vormieter oder Dritten für Überlassung der Mieträume geleistete Zahlung.

    Abstandszahlungen für Geschäftsräume sind zu aktivieren und durch Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen.

    Vgl. auch Baukostenzuschuss.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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