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Bundesverband deutscher Banken e. V. (Bundesverband)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spitzenverband der in privater Rechtsform geführten Kreditinstitute; Sitz in Berlin; neu gegründet 1951. Der Bankenverband setzt die Tradition des 1901 in Berlin gegründeten Centralverbands des deutschen Bank- und Bankiergewerbes fort. Er ist Dachorganisation für rund 220 private Banken und 12 regionale Verbände.

    Organe des Bankenverbandes sind Mitgliederversammlung, Delegiertenversammlung, Vorstand und Geschäftsführung; außerdem Arbeitsausschüsse. Am 1.1.1976 wurde zum Schutz der Einleger beim Bankenverband ein Einlagensicherungsfonds gegründet; am 4.12.1969 Gründung des Prüfungsverbandes deutscher Banken.

    Aufgaben: Wahrung der Interessen der deutschen Banken, v.a. Unterrichtung der Mitgliedsverbände und der angeschlossenen Institute; Beratung und Unterstützung der Behörden; Öffentlichkeitsarbeit; Pflege der Beziehungen zu inländischen und ausländischen Verbänden des Bankgewerbes; Ombudsverfahren für Privatkunden; Einlagensicherung.

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