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Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerlich zulässige Form der "außerplanmäßigen" Abschreibung (§ 7 I 7 EStG), vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut ist in seiner Nutzungsfähigkeit beeinträchtigt. Es handelt sich um ein steuerliches Wahlrecht. Wenn der Grund der AfaA wieder entfällt, ist eine Zuschreibung vorzunehmen (§ 7 I S. 6 EStG). AfaA ergänzt die normale Absetzung für Abnutzung (AfA).

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