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Revision von Abwracken vom 06.10.2017 - 14:30
Abwracken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ursprünglich im Verkehrsbereich die endgültige Außerbetriebsetzung von Schiffen bei technischer oder ökonomischer Überalterung; heute auch für andere Verkehrsmittel üblich. In Einzelfällen als staatlich subventionierte Maßnahme (Abwrackprämie) zur Kapazitätsreduzierung oder Flottenmodernisierung eingesetzt.
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