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Arbeitsorientierte Einzelwirtschaftslehre (AOEWL)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bezeichnung für ein Alternativprogramm der Betriebswirtschaftslehre (BWL). Die Arbeitsorientierte Einzelwirtschaftslehre wurde 1974 von einer Projektgruppe des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Deutschen Gewerkschaftsbundes (WSI) entwickelt gegen die herrschende, als „kapitalorientiert” angeprangerte Lehre.

    2. Abgezielt wird auf die Durchsetzung von Interessen der abhängig Beschäftigten (in diesem Sinn „arbeitsorientiert”). Mit dem Begriff „Einzelwirtschaftslehre” sollen zwei terminologische Abgrenzungen vollzogen werden: a) Zur Volkswirtschaftslehre als Lehre von den gesamtwirtschaftlichen Institutionen, b) zur herkömmlichen Betriebswirtschaftslehre.

    3. Konzeptionell erfolgt Gegenüberstellung von einer „kapitalorientierten” und einer „emanzipatorischen Rationalität”; letztere soll auch qualitative Faktoren (z.B. im Rahmen der Arbeitsgestaltung) zu berücksichtigen erlauben.

    4. Beurteilung: Inhaltliche Schwächen des Ansatzes und die damit verbundenen weit reichenden ordnungspolitischen Vorstellungen (Steuerung von Produktion und Verteilung) haben zahlreiche kritische Kommentare ausgelöst.

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