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Revision von Anrechnungsanspruch vom 28.02.2013 - 11:18
Anrechnungsanspruch
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Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens zur Berechnung der Körperschaftsteuerbelastung, die auf Ausschüttungen der Körperschaft an ihre Anteilseigner entfiel. Der Anrechnungsanspruch wurde Ende 2000 abgeschafft, als das Halbeinkünfteverfahren eingeführt wurde.
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