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Berlin-Darlehen
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eine 1991 ausgelaufene Maßnahme zur Förderung von Kapitalanlagen in Berlin: Nach dem Berlinförderungsgesetz (§§ 16, 17) konnte, wer Darlehensgeber eines Berlin-Darlehens war, im Jahr der Darlehensvergabe einen bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme von seiner Einkommen- oder Körperschaftsteuer abziehen. Dadurch sollte die Kapitalbeschaffung für Anlagen in (West-)Berlin erleichtert bzw. verbilligt werden.
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