Direkt zum Inhalt

Berlin-Darlehen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine 1991 ausgelaufene Maßnahme zur Förderung von Kapitalanlagen in Berlin: Nach dem Berlinförderungsgesetz (§§ 16, 17) konnte, wer Darlehensgeber eines Berlin-Darlehens war, im Jahr der Darlehensvergabe einen bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme von seiner Einkommen- oder Körperschaftsteuer abziehen. Dadurch sollte die Kapitalbeschaffung für Anlagen in (West-)Berlin erleichtert bzw. verbilligt werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete