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Coupon
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Kupon; festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien beigefügte Zinsscheine oder Dividendenscheine; wird auch als Synonym für Zins- und Dividendenschein verwendet. Zusammengestellt in einem Coupon-Bogen, von dem jeweils die einzelnen Coupons abgetrennt werden; Berechtigung zum Bezug eines neuen Bogens aufgrund des Erneuerungsscheins. Gegen Einreichung des Coupons am Zinstermin wird der fällige Zinsbetrag gezahlt (meist 2.1. und 1.7. bzw. 1.4. und 1.10.).
Die Vorlegungsfrist beträgt mangels anderer Bestimmungen vier Jahre, bei Vorlegung Verjährung binnen zwei Jahren seit Ende der Vorlegungsfrist (§ 801 BGB). Im Fall der Depotverwahrung durch eine depotführende Bank gehört die Einziehung und die Auszahlung der jeweiligen Beträge zu den Depotführungsaufgaben, die ohne Einwirken des Depotkunden erledigt werden.
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