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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Geldanlage bei einer Bank, für die keine besondere Laufzeit vereinbart wird. Die Einlage kann, je nach Vereinbarung (bis etwa 10 Uhr vormittags), eintägig („One Day Notice”) oder zweitägig ( „Two Days Notice”) gekündigt werden.

    2. Täglich fälliges Geld an Geldmärkten, d.h. Geld mit eintägiger Kündigungsfrist.

    3. In Deutschland auch Bezeichnung für Tagesgeld. Die Verzinsung wird täglich, soweit erforderlich, auf Grundlage der aktuellen Marktbedingungen angepasst.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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