Direkt zum Inhalt

Bauwerke

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff der amtlichen Statistik: Die Leistungen der Bauwirtschaft (Baugewerbe) im Hoch- und Tiefbau. Zu Bauwerken zählen mit dem Erdboden verbundene Sachen, für die Bauleistungen erbracht werden bzw. die aus Baustoffen und -teilen hergestellt sind.

    2. Eigentum: Bauwerke, die Gegenstand des Erbbaurechts sind (des veräußerlichen und vererblichen Rechts, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu haben), sind Eigentum des Erbbauberechtigten, während ein sonstiges Bauwerk i.d.R. als wesentlicher Bestandteil in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt. Wegen Besonderheiten im Gebiet der ehemaligen DDR vgl. Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com