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Revision von Fachhochschulen (FH) vom 03.06.2009 - 12:08

Fachhochschulen (FH)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    selbstständige oder integrierte Einrichtungen des Hochschulbereichs, hervorgegangen aus den früheren höheren Fachschulen (Ingenieurschulen, höhere Wirtschaftsfachschulen etc.). I.d.R. umfassen sie Einrichtungen des ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, sozialpädagogischen und künstlerischen Studienbereichs.

    Rechtsform: Körperschaften des öffentlichen Rechts (Regelfall).

    Formen: Einige Bundesländer haben sich für regionale Fachhochschulen entschieden, die in Fachbereiche unterteilt sind. Wenige Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) verfügen über Landesfachhochschulen, die in regionale Abteilungen mit jeweils mehreren Fachrichtungen gegliedert sind.

    Aufgaben: Die Fachhochschulen vermitteln eine anwendungsorientierte Lehre auf wissenschaftlicher Grundlage und befähigen zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse in Beruf und Gesellschaft. Sie dienen der kritischen Reflexion technischer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge und bieten darüber hinaus Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene und Kontaktstudien an. Sie arbeiten mit allen anderen Einrichtungen des Hochschulbereichs in kooperativer oder integrierter Weise zusammen. Fachhochschulprofessoren sind in angemessener Weise an anwendungsorientierter Forschung zu beteiligen.

    Aufnahmevoraussetzungen: Mittlere Reife oder Fachschulreife mit anschließendem Besuch der Fachoberschule und damit verbundener Fachhochschulreife oder abgeschlossene kaufmännische Lehre, Fachschulreife und zusätzliche Fachhochschulreife nach verkürztem Besuch der Fachoberschule.

    Studiengang: I.d.R. sechs- bzw. siebensemestrig mit der Möglichkeit, bereits nach der Vorprüfung den Studiengang fachgebunden im Hochschulsystem an anderer Stelle fortzusetzen. Stärkere Spezialisierung nach dem 3. oder 4. Studiensemester in Seminaren mit der Möglichkeit zu weiteren Kontaktstudien. Maßvolle Spezialisierung der wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereiche in den Fachrichtungen oder Studienschwerpunkten Management, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik, Betriebliches Steuerwesen, Personal- und Ausbildungswesen, Vertriebswesen und Marktforschung, Produktions-, Außenwirtschaft, Fremdenverkehr etc. Im technischen Bereich Fortführung der wichtigsten Fachrichtungen der bisherigen Ingenieurschulen und neue Errichtung von Fachrichtungen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik.

    Abschluss: Bachelor, Diplom oder Master. Mit dem erworbenen Abschlusszeugnis ist die Hochschulreife und damit die Zugangsberechtigung für Universitäten und Technische Universitäten verbunden.

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