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Firmenkunden
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Geschäftskunden (im Sinn von Nr. 2 III AGB Banken bzw. Nr. 3 II AGB Sparkassen); juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute (Vollkaufleute). Gruppe von Bankkunden, die sich im Hinblick auf die beanspruchten Bankleistungen von Privatkunden unterscheidet. Firmenkunden fragen vorrangig Finanzierungsleistungen und weniger Geldanlageleistungen. Das Geschäft mit Firmenkunden wird dem Individualgeschäft zugerechnet, wobei allerdings auch Standardisierungen in der Abwicklung anzutreffen sind.
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