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Eigenverbrauch
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früherer, in der Literatur immer noch geläufiger Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht, mit dem v.a. die Entnahme von Gegenständen und Leistungen aus dem Unternehmen durch den Unternehmer zu unternehmensfremden Zwecken bezeichnet wurde. Der Eigenverbrauch wird seit 1999 unter dem neuen Sammelbegriff unentgeltliche Wertabgaben (inzwischen: der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahmen) mit erfasst, ohne dass hiermit eine wesentliche Rechtsänderung gegenüber dem früheren Rechtszustand verbunden wäre.
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