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Grundbesitzwert
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Begriff des Bewertungsgesetzes: offizieller gesetzlicher Terminus für Bedarfswert. Im Zuge der Erbschaftsteuerreform ist eine Neuregelung der Bewertungsvorschriften für Grundbesitzes für Erbschaftsteuerzwecke vorgenommen worden. Die Bewertung von Grundbesitz erfolgt nunmehr grundsätzlich nach dem gemeinen Wert. Die neuen Regelungen treten zum 1.1.2009 in Kraft und können jedoch auf Antrag bereits ab dem 1.1.2007 (nur für Erbfälle) angewendet werden.
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