Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Green Clause vom 13.06.2008 - 14:37
- Revision von Green Clause vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Green Clause vom 24.08.2017 - 12:57
- Revision von Green Clause vom 08.02.2013 - 12:00
- Revision von Green Clause vom 12.01.2011 - 08:39
- Revision von Green Clause vom 30.09.2009 - 09:11
- Revision von Green Clause vom 17.09.2009 - 13:31
- Revision von Green Clause vom 29.06.2009 - 11:28
- Revision von Green Clause vom 13.06.2008 - 14:37
Green Clause
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk in Packing-Credit-Akkreditiven (Packing Credit), mit dem die akkreditiveröffnende Bank eine andere Bank (Zweitbank) ermächtigt, unter bestimmten vereinbarten Bedingungen, einen Vorschuss an den Akkreditivbegünstigten zu zahlen. Die Green Clause kommt in der Praxis kaum vor.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon