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Finanzierungsgesellschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Allgemein
1. Wesen: Unternehmung, deren Betriebszweck die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, v.a. Kapitalbeschaffung, für nahe stehende Unternehmungen ist.
2. Abgrenzung: Grenzen zum Kreditinstitut fließend; Finanzierungsgesellschaften leisten keinen Dienst im Zahlungsverkehr, sondern kaufen zwecks dauernder Übernahme (i.d.R.) oder zum Weiterverkauf Aktien oder Obligationen auf mit Kapital, das sie durch eigene Emission von Aktien oder Obligationen erwerben. Finanzierungsgesellschaften vereinfachen und beschleunigen die Kapitalbeschaffung und vermindern das Risiko für Kapitalgeber.
3. Arten: Investment-Trust, Effektenhandelsgesellschaft (kauft Effekten meist nur zu Spekulationszwecken auf), Voting-Trust, Holdinggesellschaft oder Übernahmegesellschaft (kauft Effekten von am Kapitalmarkt unbekannten Unternehmungen auf, sog. nichtmarktfreie Effekten), Finance Company.
Irische Finanzierungsgesellschaft
Irland hatte früher durch eine Sondergesetzgebung einen geringeren Körperschaftsteuersatz (nur 10 Prozent statt früher regulärer 40 Prozent) für Finanzierungsgesellschaften vorgesehen, die in den früheren Hafen-Docks der Hauptstadt Dublin beheimatet sind und bestimmte zusätzliche Bedingungen erfüllen. Ziel war es, ausländische Konzerne zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Dublin zu veranlassen.
Die Regelung war als Beihilfe für das Gebiet von Dublin EU-rechtlich zeitlich befristet genehmigt worden und ist heute ausgelaufen; statt dessen gilt nunmehr allg. ein Steuersatz für gewerbliches Einkommen von 12,5 Prozent und für passive Einkünfte von 25 Prozent
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