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Hebesatz
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der für die Erhebung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer von den Gemeinden für jedes Rechnungsjahr einheitlich festzusetzende Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag zu vervielfältigen ist, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Der Hebesatz kann für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein. Grundsätzlich kann eine Gemeinde für die Grundsteuer einen anderen Hebesatz festsetzen als für die Gewerbesteuer; durch Landesrecht können allerdings Grenzen gezogen werden (§ 16 V GewStG).
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