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Finanzinstrument

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Im Sinn des deutschen KWG: Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate.

    2. In der Internationalen Rechnungslegung IAS (International Accounting Standards) bzw. IFRS (International Financial Reporting Standards): Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Austausch von Zahlungsmitteln verbunden sind. Diese Definition ist sehr viel weiter gefasst als in Deutschland üblich.

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