Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Duldungsschuldner vom 24.09.2010 - 10:12
Duldungsschuldner
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist, wer die Zwangsvollstreckung in von ihm verwaltetes Vermögen hinnehmen muss. Der Duldungsschuldner hat somit die Stellung eines Vollstreckungsschuldners und nicht die eines Haftungsschuldners.
Vgl. auch Duldungspflicht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon