Duldungsschuldner
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist, wer die Zwangsvollstreckung in von ihm verwaltetes Vermögen hinnehmen muss. Der Duldungsschuldner hat somit die Stellung eines Vollstreckungsschuldners und nicht die eines Haftungsschuldners.
Vgl. auch Duldungspflicht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung
Bestandskraft
Betriebsstätte
Bevollmächtigter
Buchführungspflicht
Eigentum
Feststellungsbescheid
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftsfähigkeit
Haftung
Nichtigkeit
Sittenwidrigkeit
Sitz
Stundung
Treuhänder
Verjährung
Verwaltungsakt
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Duldungsschuldner
ausgehend
eingehend
Duldungsschuldner
ausgehend